EndnutzerInnen-Lizenzvereinbarung
Vibrant Types Standard-Lizenz
1. Allgemeines
(1) Diese EndnutzerInnen-Lizenzvereinbarung (nachfolgend “Lizenzvereinbarung”) ist, in Verbindung mit der quittierten Rechnung über die Lizenzgebühr (nachfolgend „Rechnung“), ein rechtswirksamer Vertrag von Philip Lammert, Vibrant Types, Krausestraße 37, 22049 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Lizenzgeber“) gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften (nachfolgend „LizenznehmerInnen“) betreffend die Einräumung bestimmter, in dieser Lizenzvereinbarung genauer geregelter, Nutzungsrechte an überlassener Font-Software (den LizenznehmerInnen lizenzierte Schriftarten, nachfolgend „Fonts“).
(2) Nach Zahlungseingang der vollständigen vereinbarten Lizenzgebühr erhalten die LizenznehmerInnen das einfache, örtlich uneingeschränkte, kündbare, persönliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Fonts für den privaten sowie den geschäftlichen Gebrauch. Die LizenznehmerInnen erwerben kein Eigentum an den Fonts.
(3) Durch den Erwerb, das Herunterladen, die Installation oder die anderweitige Verwendung der Fonts bestätigen die LizenznehmerInnen, dass sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gelesen haben und diese akzeptieren. Bei Fragen zu den Nutzungsrechten an den Fonts oder Anfragen zur Einräumung von Nutzungsrechten, die in dieser Lizenzvereinbarung nicht eingeschlossen sind, gibt der Lizenzgeber gerne unter hello@vibrant-types.com ausführlich Auskünfte.
2. Urheberschutz
Die Fonts und die darin enthaltenen Designs sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das deutsche Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Lizenzgeber ist Eigentümer der Fonts. Unerlaubtes Kopieren der Fonts – auch wenn sie abgeändert, zusammengeführt oder in andere Font-Software eingefügt wurden – ist ausdrücklich untersagt. Die AnwenderInnen können für jede Verletzung der Rechte an dem geistigen Eigentum des Lizenzgebers, die durch ihre Nichteinhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verursacht oder begünstigt wird, rechtlich verantwortlich gemacht werden. AnwenderInnen, die ein Unternehmen oder eine Organisation sind, erklären sich damit einverstanden, dass sie im Falle eines begründeten Zweifels an der ordnungsgemäßen Verwendung der Fonts auf Anfrage vom Lizenzgeber innerhalb von 30 Tagen vollständig dokumentieren und bescheinigen, dass die Verwendung sämtlicher Fonts zum Zeitpunkt der Anfrage ihrer gültigen Lizenz des Lizenzgebers entspricht.
3. Haftung für Sach- und Rechtsmängel
(1) Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Lizenzgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind und auch nicht für sonstige Vermögensschäden. Fehlerhafte Bereitstellungen und offensichtliche Mängel sind durch die LizenznehmerInnen innerhalb von 90 Tagen ab Gefahrübergang schriftlich zu rügen. Für UnternehmerInnen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Gegenüber UnternehmerInnen gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit des Produktes nur die Angaben und die Artikelbeschreibungen des Lizenzgebers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Lizenzgebers oder sonstige Werbeaussagen übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung. Der Lizenzgeber behält sich das Recht zur Bereitstellung eines Ersatzes, auch zum wiederholten Male, vor. Schlägt die Bereitstellung eines Ersatzes fehl, können die LizenznehmerInnen den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen haftet der Lizenzgeber für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Lizenzgeber gewährt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten von den LizenznehmerInnen beabsichtigten Verwendungszweck und eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verwendung der Fonts. Das gesamte Risiko hinsichtlich Qualität und Leistung des Produktes liegt bei den LizenznehmerInnen.
4. Haftungsausschluss
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Lizenzgeber unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die LizenznehmerInnen regelmäßig vertrauen), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Lizenzgeber nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Ändern der Fonts
Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts nicht modifizieren, anpassen, umwandeln, zurückentwickeln, dekompilieren, auseinandernehmen oder auf andere Weise ändern oder abgeleitete Fonts erstellen. Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts für die ordnungsgemäße Web-Nutzung und das Einbetten in ein PDF-Format unterteilen (sogenannte Subsets).
6. Weitergabe an Dritte
(1) Die LizenznehmerInnen dürfen GrafikdesignerInnen, WebentwicklerInnen, DruckerInnen oder anderen UnternehmerInnen, die in ihrem Auftrag arbeiten, vorübergehend Kopien der Fonts zur Verfügung stellen, sofern diese schriftlich zustimmen, die Fonts gemäß den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung und ausschließlich im Rahmen ihres Auftrags zu verwenden und sie keine Kopien der Fonts nach Abschluss des Auftrags behalten.
(2) Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts nicht anderweitig an Dritte weitergeben oder öffentlich zugänglich machen, außer durch Einbetten gemäß dieser Lizenzvereinbarung.
7. Kündigung
Diese Lizenzvereinbarung endet automatisch ohne vorherige Ankündigung, wenn die LizenznehmerInnen eine der Bedingungen nicht einhalten. Nach der Kündigung sind die LizenznehmerInnen verpflichtet, die Verwendung der Fonts unverzüglich einzustellen und alle Kopien der Fonts von allen Medien zu löschen und dies dem Lizenzgeber zu bescheinigen.
8. Sonstiges
(1) Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den LizenznehmerInnen und dem Lizenzgeber dar. Im Einzelfall mit den LizenznehmerInnen getroffene Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von dem Lizenzgeber ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
(2) Für UnternehmerInnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sofern eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
9. Desktop-Nutzung
Dieser Abschnitt gilt nur für LizenznehmerInnen, deren erworbene Lizenz eine Desktop-Nutzung umfasst.
(1) Die LizenznehmerInnen dürfen gleichzeitige Installationen der Fonts auf einer maximalen Anzahl von Geräten („Desktop-NutzerInnen“), wie auf der Rechnung angegeben, haben. Wenn auf der Rechnung keine Anzahl von Desktop-NutzerInnen angegeben ist, so ist die maximale Anzahl Null. Die Fonts dürfen nur auf Geräten installiert werden, die Eigentum oder unter ausschließlicher Kontrolle des Unternehmens, der Organisation oder des Haushalts der LizenznehmerInnen sind.
(2) Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Medien zum Anzeigen und Drucken verwenden (z. B. Grafiken, Kunstwerke, Videos, Bilder für Webseiten, Corporate Design).
(3) Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts zum Drucken oder Herstellen von Produkten verwenden (z. B. Textilien, Verpackungen, Poster oder ähnliche Produkte für den Weiterverkauf).
(4) Digitale Medien, für deren Erstellung die Fonts verwendet werden, dürfen in einem Rasterbildformat (z. B. PNG, MPEG) oder einem Vektorbildformat (z. B. SVG, EPS, erstellt mit einem „In Pfade umwandeln“-Befehl) sein. Die Fonts dürfen ordnungsgemäß in ein Dokumentenformat (z. B. PDF, EPUB) oder in Anwendungssoftware zum Anzeigen und Drucken, jedoch nicht zum Bearbeiten des Textes, eingebettet werden. Informationen zur Einbettung in Anwendungssoftware, die das Bearbeiten des Textes unter Verwendung der Fonts unterstützt, sind im Abschnitt App-Nutzung dieser Lizenzvereinbarung aufgeführt.
(5) Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts nur auf sichere Weise einbetten, sodass das Dokument die Daten der eingebetteten Fonts verschleiert und vor absichtlicher oder versehentlicher Entdeckung oder Missbrauch schützt.
10. Web-Nutzung
Dieser Abschnitt gilt nur für LizenznehmerInnen, deren erworbene Lizenz eine Web-Nutzung umfasst.
(1) Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts (sogenannte selbst gehostete Web-Fonts, die die LizenznehmerInnen auf ihren Servern hosten) in ihre Webseiten mit einer maximalen Anzahl von monatlichen Seitenaufrufen, gemessen als durchschnittlicher Datenverkehr über einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Monaten, wie auf der Rechnung angegeben, einbinden. Wird die maximale Anzahl monatlicher Seitenaufrufe überschritten, müssen die LizenznehmerInnen ihre Lizenz umgehend erweitern oder andernfalls das Einbinden der Fonts einstellen, bis die Lizenz erweitert wurde. Der Preis für eine Erweiterung basiert auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preistabellen des Lizenzgebers. Bei Bedarf einer Erweiterung der Lizenz, gibt der Lizenzgeber gerne unter hello@vibrant-types.com ausführlich Auskünfte. Wenn auf der Rechnung keine Anzahl monatlicher Seitenaufrufe angegeben ist, so ist die maximale Anzahl Null. Die Fonts dürfen nur in Webseiten eingebunden werden, die Eigentum oder unter ausschließlicher Kontrolle des Unternehmens, der Organisation oder des Haushalts der LizenznehmerInnen sind.
(2) Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts in ihre Webseiten zum Anzeigen und Bearbeiten, jedoch nicht zum Generieren von Ausgabedokumenten, für deren Erstellung die EndnutzerInnen der Webseite die Fonts verwenden, einbinden, als da sind Dokumente oder Dateien (z. B. PDFs, Textverarbeitungsdokumente, Tabellenkalkulationen, beschriftete Fotos, statische Bilder, skalierbare Bilder, Werbung). Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts nicht in eine Anwendung, die eine Serverkomponente in einer Client-Server-Architektur ist, einbinden.
(3) Die LizenznehmerInnen dürfen nur die Fontformate für die Web-Nutzung (WOFF, WOFF2) mit der CSS-Regel @font-face in ihre Webseiten einbinden. Sie dürfen nicht die OpenType-Fonts (OTF), entwickelt für die Desktop-Nutzung, oder die TrueType-Fonts (TTF), entwickelt für die App-Nutzung, einbinden.
11. App-Nutzung
Dieser Abschnitt gilt nur für LizenznehmerInnen, deren erworbene Lizenz eine App-Nutzung umfasst.
(1) Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts in Anwendungssoftware (nachfolgend „App“) mit einer maximalen Anzahl heruntergeladener Einheiten („App-Downloads“) einbetten, wie auf der Rechnung angegeben. Wird die maximale Anzahl von App-Downloads überschritten, müssen die LizenznehmerInnen ihre Lizenz umgehend erweitern oder andernfalls die Verbreitung der App, die eine Einbettung der Fonts enthält, einstellen, bis die Lizenz erweitert wurde. Der Preis für eine Erweiterung basiert auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preistabellen des Lizenzgebers. Bei Bedarf einer Erweiterung der Lizenz, gibt der Lizenzgeber gerne unter hello@vibrant-types.com ausführlich Auskünfte. Wenn auf der Rechnung keine Anzahl von App-Downloads angegeben ist, so ist die maximale Anzahl Null. Die Fonts dürfen nur in App-Titel eingebunden werden, die Eigentum oder unter ausschließlicher Kontrolle des Unternehmens, der Organisation oder des Haushalts der LizenznehmerInnen sind.
(2) Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts in Apps zum Anzeigen und Bearbeiten, jedoch nicht zum Generieren von Ausgabedokumenten, für deren Erstellung die EndnutzerInnen der App die Fonts verwenden, einbetten, als da sind Dokumente oder Dateien (z. B. PDFs, Textverarbeitungsdokumente, Tabellenkalkulationen, beschriftete Fotos, statische Bilder, skalierbare Bilder, Werbung). Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts nicht in eine Anwendung, die eine Serverkomponente in einer Client-Server-Architektur ist, einbinden.
(3) Die LizenznehmerInnen ergreifen keine Maßnahmen, die direkt oder indirekt dazu führen, dass die Fonts zu öffentlich zugänglicher Software (sogenannter Publicly Available Software) werden oder anderweitig Gegenstand einer Lizenzvereinbarung öffentlich zugänglicher Software werden.
(4) Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts nur auf sichere Weise einbetten, sodass das Dokument die Daten der eingebetteten Fonts verschleiert und vor absichtlicher oder versehentlicher Entdeckung oder Missbrauch schützt.
Philip Lammert, Vibrant Types, Krausestraße 37, 22049 Hamburg, Deutschland
Februar 2023
EndnutzerInnen-Lizenzvereinbarung
Vibrant Types Test-Fonts-Lizenz
1. Allgemeines
(1) Diese EndnutzerInnen-Lizenzvereinbarung (nachfolgend “Lizenzvereinbarung”) ist ein rechtswirksamer Vertrag von Philip Lammert, Vibrant Types, Krausestraße 37, 22049 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Lizenzgeber“) gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften (nachfolgend „LizenznehmerInnen“) betreffend die Einräumung bestimmter, in dieser Lizenzvereinbarung genauer geregelter, Nutzungsrechte an überlassener Font-Software (den LizenznehmerInnen lizenzierte Schriftarten zur Testung, nachfolgend „Test-Fonts“).
(2) Mit Beginn des Herunterladens der Test-Fonts von Vibrant Types unter www.vibrant-types.com, erhalten die LizenznehmerInnen das einfache, örtlich uneingeschränkte, kündbare, persönliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Test-Fonts für die Verwendung zu Testungs- oder Demonstrationszwecken. Die LizenznehmerInnen erwerben kein Eigentum an den Test-Fonts.
(3) Durch das Herunterladen, die Installation oder die anderweitige Verwendung der Test-Fonts bestätigen die LizenznehmerInnen, dass sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gelesen haben und diese akzeptieren. Bei Fragen zu den Nutzungsrechten an den Test-Fonts oder Anfragen zur Einräumung von Nutzungsrechten, die in dieser Lizenzvereinbarung nicht eingeschlossen sind, gibt der Lizenzgeber gerne unter hello@vibrant-types.com ausführlich Auskünfte.
2. Urheberschutz
Die Test-Fonts und die darin enthaltenen Designs sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das deutsche Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Lizenzgeber ist Eigentümer der Test-Fonts. Unerlaubtes Kopieren der Test-Fonts – auch wenn sie abgeändert, zusammengeführt oder in andere Font-Software eingefügt wurden – ist ausdrücklich untersagt. Die AnwenderInnen können für jede Verletzung der Rechte an dem geistigen Eigentum des Lizenzgebers, die durch ihre Nichteinhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verursacht oder begünstigt wird, rechtlich verantwortlich gemacht werden. AnwenderInnen, die ein Unternehmen oder eine Organisation sind, erklären sich damit einverstanden, dass sie im Falle eines begründeten Zweifels an der ordnungsgemäßen Verwendung der Test-Fonts auf Anfrage vom Lizenzgeber innerhalb von 30 Tagen vollständig dokumentieren und bescheinigen, dass die Verwendung sämtlicher Test-Fonts zum Zeitpunkt der Anfrage ihrer gültigen Lizenz des Lizenzgebers entspricht.
3. Haftung für Sach- und Rechtsmängel
(1) Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Lizenzgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind und auch nicht für sonstige Vermögensschäden.
(2) Der Lizenzgeber gewährt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten von den LizenznehmerInnen beabsichtigten Verwendungszweck und eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verwendung der Test-Fonts. Das gesamte Risiko hinsichtlich Qualität und Leistung des Produktes liegt bei den LizenznehmerInnen.
4. Haftungsausschluss
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Lizenzgeber unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die LizenznehmerInnen regelmäßig vertrauen), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Lizenzgeber nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Ändern der Test-Fonts
Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nicht modifizieren, anpassen, umwandeln, zurückentwickeln, dekompilieren, auseinandernehmen oder auf andere Weise ändern oder abgeleitete Fonts erstellen. Die LizenznehmerInnen dürfen die Fonts für die ordnungsgemäße Web-Nutzung und das Einbetten in ein PDF-Format unterteilen (sogenannte Subsets).
6. Weitergabe an Dritte
Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nicht an Dritte weitergeben, außer durch Einbetten gemäß dieser Lizenzvereinbarung. Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nicht öffentlich zugänglich machen. Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nicht öffentlich zugänglich machen.
7. Kündigung
Diese Lizenzvereinbarung endet automatisch ohne vorherige Ankündigung, wenn die LizenznehmerInnen eine der Bedingungen nicht einhalten. Nach der Kündigung sind die LizenznehmerInnen verpflichtet, die Verwendung der Test-Fonts unverzüglich einzustellen und alle Kopien der Test-Fonts von allen Medien zu löschen und dies dem Lizenzgeber zu bescheinigen.
8. Sonstiges
(1) Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den LizenznehmerInnen und dem Lizenzgeber dar. Im Einzelfall mit den LizenznehmerInnen getroffene Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von dem Lizenzgeber ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
(2) Für UnternehmerInnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sofern eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
9. Desktop-Nutzung
(1) Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nur für interne Testungs- und Auftraggeberdemonstrationszwecke verwenden. Die LizenznehmerInnen dürfen gleichzeitige Installationen der Test-Fonts auf einer maximalen Anzahl von drei Geräten („Desktop-NutzerInnen“) haben. Die Test-Fonts dürfen nur auf Geräten installiert werden, die Eigentum oder unter ausschließlicher Kontrolle des Unternehmens, der Organisation oder des Haushalts der LizenznehmerInnen sind. Die LizenznehmerInnen dürfen Medien, für deren Erstellung die Test-Fonts verwendet werden, nicht öffentlich verbreiten.
(2) Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts für die Entwicklung und Erstellung von Medien zum Anzeigen und Drucken verwenden (z. B. Grafiken, Kunstwerke, Videos, Bilder für Webseiten, Corporate Design).
(3) Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts zum Drucken oder Musterentwickeln von Produkten verwenden (z. B. Textilien, Verpackungen, Poster oder ähnliche Produkte).
(4) Digitale Medien, für deren Erstellung die Test-Fonts verwendet werden, dürfen in einem Rasterbildformat (z. B. PNG, MPEG) oder einem Vektorbildformat (z. B. SVG, EPS, erstellt mit einem „In Pfade umwandeln“-Befehl) sein. Die Test-Fonts dürfen ordnungsgemäß in ein Dokumentenformat (z. B. PDF, EPUB) oder in Anwendungssoftware zum Anzeigen und Drucken, jedoch nicht zum Bearbeiten des Textes, eingebettet werden. Informationen zur Einbettung in Anwendungssoftware, die das Bearbeiten des Textes unter Verwendung der Test-Fonts unterstützt, sind im Abschnitt App-Nutzung dieser Lizenzvereinbarung aufgeführt.
(5) Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nur auf sichere Weise einbetten, sodass das Dokument die Daten der eingebetteten Test-Fonts verschleiert und vor absichtlicher oder versehentlicher Entdeckung oder Missbrauch schützt.
10. Web-Nutzung
(1) Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts (sogenannte selbst gehostete Web-Fonts, die die LizenznehmerInnen auf ihren Servern hosten) nur für interne Testungs- und Auftraggeberdemonstrationszwecke in ihre Webseiten einbinden. Die Test-Fonts dürfen nur in Webseiten eingebunden werden, die Eigentum oder unter ausschließlicher Kontrolle des Unternehmens, der Organisation oder des Haushalts der LizenznehmerInnen sind. Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nicht in Webseiten einbinden, die öffentlich zugänglich sind.
(2) Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts in ihre Webseiten zum Anzeigen und Bearbeiten, jedoch nicht zum Generieren von Ausgabedokumenten, für deren Erstellung die EndnutzerInnen der Webseite die Test-Fonts verwenden, einbinden, als da sind Dokumente oder Dateien (z. B. PDFs, Textverarbeitungsdokumente, Tabellenkalkulationen, beschriftete Fotos, statische Bilder, skalierbare Bilder, Werbung). Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nicht in eine Anwendung, die eine Serverkomponente in einer Client-Server-Architektur ist, einbetten.
(3) Die LizenznehmerInnen dürfen nur die Fontformate für die Web-Nutzung (WOFF, WOFF2) mit der CSS-Regel @font-face in ihre Webseiten einbinden. Sie dürfen nicht die OpenType-Fonts (OTF), entwickelt für die Desktop-Nutzung, oder die TrueType-Fonts (TTF), entwickelt für die App-Nutzung, einbinden.
11. App-Nutzung
(1) Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nur für interne Testungs- und Auftraggeberdemonstrationszwecke in Anwendungssoftware (nachfolgend „App“) einbetten. Die Test-Fonts dürfen nur in App-Titel eingebunden werden, die Eigentum oder unter ausschließlicher Kontrolle des Unternehmens, der Organisation oder des Haushalts der LizenznehmerInnen sind. Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nicht in Apps einbetten, die öffentlich zugänglich sind.
(2) Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts in Apps zum Anzeigen und Bearbeiten, jedoch nicht zum Generieren von Ausgabedokumenten, für deren Erstellung die EndnutzerInnen der App die Test-Fonts verwenden, einbetten, als da sind Dokumente oder Dateien (z. B. PDFs, Textverarbeitungsdokumente, Tabellenkalkulationen, beschriftete Fotos, statische Bilder, skalierbare Bilder, Werbung). Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nicht in eine Anwendung, die eine Serverkomponente in einer Client-Server-Architektur ist, einbetten.
(3) Die LizenznehmerInnen ergreifen keine Maßnahmen, die direkt oder indirekt dazu führen, dass die Test-Fonts zu öffentlich zugänglicher Software (sogenannter Publicly Available Software) werden oder anderweitig Gegenstand einer Lizenzvereinbarung öffentlich zugänglicher Software werden.
(4) Die LizenznehmerInnen dürfen die Test-Fonts nur auf sichere Weise einbetten, sodass das Dokument die Daten der eingebetteten Test-Fonts verschleiert und vor absichtlicher oder versehentlicher Entdeckung oder Missbrauch schützt.
Philip Lammert, Vibrant Types, Krausestraße 37, 22049 Hamburg, Deutschland
Februar 2023